123 C 271/12•Amtsgericht Köln, 2013-01-25, 123 C 271/12
Amtsgericht Köln, 2013-01-25, 123 C 271/12
123 C 271/12Gericht erster Instanz25.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 123 C 271/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-25
Aktenzeichen: 123 C 271/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0125.123C271.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 123
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist im Hinblick auf die Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.