Amtsgericht Köln, 2013-02-08, 205 C 3/12

205 C 3/12Gericht erster Instanz08.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 3/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-08

Aktenzeichen: 205 C 3/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0208.205C3.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 205

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten wegen zu vollstreckender Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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