Amtsgericht Köln, 2013-03-01, 208 C 99/09

208 C 99/09Gericht erster Instanz01.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 99/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-01

Aktenzeichen: 208 C 99/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0301.208C99.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 208

Tenor

1.) Klage und Widerklage werden abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtstreits und der Streithelfer

tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 4/5,

während die Beklagte 1/5 der Kosten des

Rechtstreits trägt.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Beklagte

jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des vollstreckbaren Betrages; die Beklagte

darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des

Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leisten.

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