208 C 99/09•Amtsgericht Köln, 2013-03-01, 208 C 99/09
Amtsgericht Köln, 2013-03-01, 208 C 99/09
208 C 99/09Gericht erster Instanz01.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 208 C 99/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-01
Aktenzeichen: 208 C 99/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0301.208C99.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 208
Tenor
1.) Klage und Widerklage werden abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtstreits und der Streithelfer
tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 4/5,
während die Beklagte 1/5 der Kosten des
Rechtstreits trägt.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Beklagte
jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des vollstreckbaren Betrages; die Beklagte
darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des
Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn
nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leisten.
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