136 C 600/12•Amtsgericht Köln, 2013-03-13, 136 C 600/12
Amtsgericht Köln, 2013-03-13, 136 C 600/12
136 C 600/12Gericht erster Instanz13.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 136 C 600/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 136 C 600/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0313.136C600.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 136
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 900,- EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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