Amtsgericht Köln, 2013-03-14, 221 C 345/12

221 C 345/12Gericht erster Instanz14.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 345/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-14

Aktenzeichen: 221 C 345/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0314.221C345.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 221

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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