208 C 465/12•Amtsgericht Köln, 2013-03-22, 208 C 465/12
Amtsgericht Köln, 2013-03-22, 208 C 465/12
208 C 465/12Gericht erster Instanz22.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 208 C 465/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-22
Aktenzeichen: 208 C 465/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0322.208C465.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 208
Tenor
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf
die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die
Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in
gleicher Höhe leisten.
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