523 Gs 445/10•Amtsgericht Köln, 2013-04-08, 523 Gs 445/10
Amtsgericht Köln, 2013-04-08, 523 Gs 445/10
523 Gs 445/10Gericht erster Instanz08.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 523 Gs 445/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-08
Aktenzeichen: 523 Gs 445/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0408.523GS445.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 523
Tenor
Auf die Erinnerung von Rechtsanwalt T vom 20.2.2013 wird die Festsetzung der Gebühren und Auslagen vom 18.2.2013 dahingehend abgeändert, dass die dem Verteidiger zu erstattenden Gebühren und Auslagen auf weitere 112 € festgesetzt werden.
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