Amtsgericht Köln, 2013-04-22, 125 C 602/09

125 C 602/09Gericht erster Instanz22.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 602/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-22

Aktenzeichen: 125 C 602/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0422.125C602.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 125

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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