Amtsgericht Köln, 2013-05-13, 142 C 558/12

142 C 558/12Gericht erster Instanz13.05.2013

Regest

Unwirksamkeit einer separaten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondgebundener Rentenversicherung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 558/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-13

Aktenzeichen: 142 C 558/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0513.142C558.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Unwirksamkeit einer separaten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondgebundener Rentenversicherung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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