282 M 516/13•Amtsgericht Köln, 2013-05-16, 282 M 516/13
Amtsgericht Köln, 2013-05-16, 282 M 516/13
282 M 516/13Gericht erster Instanz16.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 282 M 516/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-16
Aktenzeichen: 282 M 516/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0516.282M516.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 282
Tenor
Die Erinnerung des Gläubigers wird auf seine Kosten als unbegründet zurück gewiesen.
Der Streitwert wird auf 660,00 Euro festgesetzt, § 25 I Nr. 1 RVG.
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