214 C 198/12•Amtsgericht Köln, 2013-05-29, 214 C 198/12
Amtsgericht Köln, 2013-05-29, 214 C 198/12
214 C 198/12Gericht erster Instanz29.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 214 C 198/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-29
Aktenzeichen: 214 C 198/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0529.214C198.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 214
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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