118 C 56/12•Amtsgericht Köln, 2013-06-12, 118 C 56/12
Amtsgericht Köln, 2013-06-12, 118 C 56/12
118 C 56/12Gericht erster Instanz12.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 56/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-12
Aktenzeichen: 118 C 56/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0612.118C56.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 118
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.
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