Amtsgericht Köln, 2013-06-12, 118 C 56/12

118 C 56/12Gericht erster Instanz12.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 56/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-12

Aktenzeichen: 118 C 56/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0612.118C56.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.

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