137 C 568/12•Amtsgericht Köln, 2013-08-08, 137 C 568/12
Amtsgericht Köln, 2013-08-08, 137 C 568/12
137 C 568/12Gericht erster Instanz08.08.2013
Regest
"Zum Lizenzentgeltanteil für Veröffentlichungsbefugnis in einer anwaltlichen Honorarrechnung für die Erstellung und Überarbeitung von AGB - § 97 Abs. UrhG"
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 568/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-08
Aktenzeichen: 137 C 568/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0808.137C568.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 137
Leitsätze
"Zum Lizenzentgeltanteil für Veröffentlichungsbefugnis in einer anwaltlichen Honorarrechnung für die Erstellung und Überarbeitung von AGB - § 97 Abs. UrhG"
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,79 € seit 10.10.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die durch die mündliche Verhandlung entstandenen Kosten werden gegen einander aufgehoben. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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