Amtsgericht Köln, 2013-08-09, 206 C 59/13

206 C 59/13Gericht erster Instanz09.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 206 C 59/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-09

Aktenzeichen: 206 C 59/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0809.206C59.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 206

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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