137 C 184/13•Amtsgericht Köln, 2013-08-22, 137 C 184/13
Amtsgericht Köln, 2013-08-22, 137 C 184/13
137 C 184/13Gericht erster Instanz22.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 184/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-22
Aktenzeichen: 137 C 184/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0822.137C184.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.142,- € nebst 8 % Zinsen
über dem Basiszinssatz seit dem 17.05.2012 aus 1.660,05 € sowie 8 %
Zinsen über dem Basiszinssatz aus 481,95 € seit dem 13.07.2012 zu
zahlen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte einen Betrag in Höhe von
1.470,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins-
satz seit 11.07.2013 zu zahlen.
Etwaige durch die Anrufung des Amtsgerichts Bonn entstandene Mehr-
kosten trägt die Klägerin. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden
ihr zu 2/5 und der Beklagten zu 3/5 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
120 v.H. des jeweils aufgrund seiner zu vollstreckenden Betrages.
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