Amtsgericht Köln, 2013-08-26, 142 C 574/12

142 C 574/12Gericht erster Instanz26.08.2013

Regest

Maklervertrag: Fortbestand des Provisionsanspruches bei Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB bei Abschluss eines Mietvertrages als Hauptvertrag und nachträglicher Vertragsaufhebung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 574/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-26

Aktenzeichen: 142 C 574/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0826.142C574.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Maklervertrag: Fortbestand des Provisionsanspruches bei Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB bei Abschluss eines Mietvertrages als Hauptvertrag und nachträglicher Vertragsaufhebung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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