123 C 194/13•Amtsgericht Köln, 2013-10-11, 123 C 194/13
Amtsgericht Köln, 2013-10-11, 123 C 194/13
123 C 194/13Gericht erster Instanz11.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 123 C 194/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-11
Aktenzeichen: 123 C 194/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1011.123C194.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 123
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist zzgl. 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 Euro abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung eine Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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