Amtsgericht Köln, 2013-10-11, 123 C 194/13

123 C 194/13Gericht erster Instanz11.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 123 C 194/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-11

Aktenzeichen: 123 C 194/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1011.123C194.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 123

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist zzgl. 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 Euro abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung eine Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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