535 Ds 44/13•Amtsgericht Köln, 2013-10-29, 535 Ds 44/13
Amtsgericht Köln, 2013-10-29, 535 Ds 44/13
535 Ds 44/13Gericht erster Instanz29.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 535 Ds 44/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-29
Aktenzeichen: 535 Ds 44/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1029.535DS44.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 535
Tenor
Nach dem rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.05.2013, AZ: 535 Ds 44/13, werden die der früheren Angeklagten aus der Landeskasse gemäß § 467 StPO zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 599,52 EUR (fünfhundertneunundneunzig Euro und zweiundfünfzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15.07.2013 festgesetzt.
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