Amtsgericht Köln, 2013-11-05, 138 C 421/13

138 C 421/13Gericht erster Instanz05.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 421/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-05

Aktenzeichen: 138 C 421/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1105.138C421.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 138

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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