138 C 421/13•Amtsgericht Köln, 2013-11-05, 138 C 421/13
Amtsgericht Köln, 2013-11-05, 138 C 421/13
138 C 421/13Gericht erster Instanz05.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 138 C 421/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-05
Aktenzeichen: 138 C 421/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1105.138C421.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 138
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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