Amtsgericht Köln, 2013-12-02, 142 C 160/13

142 C 160/13Gericht erster Instanz02.12.2013

Regest

Reisevertrag: Selbstabhilfe durch Unterkunftswechsel: Lodge statt Planwagen

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 160/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-02

Aktenzeichen: 142 C 160/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1202.142C160.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Reisevertrag: Selbstabhilfe durch Unterkunftswechsel: Lodge statt Planwagen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 277,85 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.10.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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