142 C 160/13•Amtsgericht Köln, 2013-12-02, 142 C 160/13
Amtsgericht Köln, 2013-12-02, 142 C 160/13
142 C 160/13Gericht erster Instanz02.12.2013
Regest
Reisevertrag: Selbstabhilfe durch Unterkunftswechsel: Lodge statt Planwagen
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 160/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-02
Aktenzeichen: 142 C 160/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1202.142C160.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Reisevertrag: Selbstabhilfe durch Unterkunftswechsel: Lodge statt Planwagen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 277,85 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.10.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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