Amtsgericht Köln, 2013-12-18, 118 C 282/13

118 C 282/13Gericht erster Instanz18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 282/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: 118 C 282/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1218.118C282.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2012 sowie Mahnkosten zu 3,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
    1. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.

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