Amtsgericht Köln, 2013-12-19, 220 C 440/13

220 C 440/13Gericht erster Instanz19.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 220 C 440/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-19

Aktenzeichen: 220 C 440/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1219.220C440.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 220

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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