220 C 440/13•Amtsgericht Köln, 2013-12-19, 220 C 440/13
Amtsgericht Köln, 2013-12-19, 220 C 440/13
220 C 440/13Gericht erster Instanz19.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 220 C 440/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-19
Aktenzeichen: 220 C 440/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:1219.220C440.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 220
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.