130 C 65/13•Amtsgericht Köln, 2014-01-09, 130 C 65/13
Amtsgericht Köln, 2014-01-09, 130 C 65/13
130 C 65/13Gericht erster Instanz09.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 130 C 65/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-09
Aktenzeichen: 130 C 65/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0109.130C65.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 130
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung der Rechtsanwälte R pp. gemäß Rechnung vom 29.10.2012 durch Zahlung in Höhe von restlichen 2.261,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.04.2013 auf das Konto der Kreissparkasse Köln, Konto-Nr. 37… (BLZ: 37050299) freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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