142 C 310/13•Amtsgericht Köln, 2014-01-13, 142 C 310/13
Amtsgericht Köln, 2014-01-13, 142 C 310/13
142 C 310/13Gericht erster Instanz13.01.2014
Regest
Verjährung des Anspruches auf Rückzahlung von Bearbeitungskosten beim Darlehnsvertrag.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 310/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-13
Aktenzeichen: 142 C 310/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0113.142C310.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Verjährung des Anspruches auf Rückzahlung von Bearbeitungskosten beim Darlehnsvertrag.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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