137 C 334/13•Amtsgericht Köln, 2014-03-18, 137 C 334/13
Amtsgericht Köln, 2014-03-18, 137 C 334/13
137 C 334/13Gericht erster Instanz18.03.2014
Regest
"EUFlugVO - Große Verspätung Bucht ein Fahrtgast bei einem Luftfahrtunternehmen einen Flug mit Anschlussflug und führt eine weniger als 3 Stunden betragende Verspätung beim der Ankunft des 1. Fluges zu einer Nichterreichung des Anschlussfluges und damit einer Verspätung am Endziel von jedenfalls 3 Stunden, so ist hinsichtlich eines Anspruchs auf Ausgleichsleistung das Luftfahrtunernehmen nicht passiv legitimiert, wenn der 1. Flug von einem anderen durchgeführt wurde."
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 334/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-18
Aktenzeichen: 137 C 334/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0318.137C334.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Leitsätze
"EUFlugVO - Große Verspätung
Bucht ein Fahrtgast bei einem Luftfahrtunternehmen einen Flug mit Anschlussflug und führt eine weniger als 3 Stunden betragende Verspätung beim der Ankunft des 1. Fluges zu einer Nichterreichung des Anschlussfluges und damit einer Verspätung am Endziel von jedenfalls 3 Stunden, so ist hinsichtlich eines Anspruchs auf Ausgleichsleistung das Luftfahrtunernehmen nicht passiv legitimiert, wenn der 1. Flug von einem anderen durchgeführt wurde."
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 100,- € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher
Höhe Sicherheit leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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