507a XIV (B) 39/14•Amtsgericht Köln, 2014-05-08, 507a XIV (B) 39/14
Amtsgericht Köln, 2014-05-08, 507a XIV (B) 39/14
507a XIV (B) 39/14Gericht erster Instanz08.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 507a XIV (B) 39/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-08
Aktenzeichen: 507a XIV (B) 39/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0508.507A.XIV.B39.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 507
Tenor
In dem Freiheitsentziehungsverfahren
wird auf Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Köln - Ausländeramt - vom 08.05.2014
angeordnet:
-
Der Betroffene ist für bis zu 3 Monaten, bis längstens 06.08.2014 in Sicherungshaft zu nehmen.
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Der Beschluss ist sofort wirksam.
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Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des gerichtlichen Verfahrens hat der Betroffene zu tragen.
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