Amtsgericht Köln, 2014-05-12, 142 C 600/13

142 C 600/13Gericht erster Instanz12.05.2014

Regest

Fluggast-VO: Durch Catering-Firma verursachter Brand in einem Hot Meal Ofen auf dem Vorflug kein aussergeöhnlicher Umstand gemäss Art. 5 Abs. 3 Fluggast-VO

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 600/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-12

Aktenzeichen: 142 C 600/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0512.142C600.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Fluggast-VO: Durch Catering-Firma verursachter Brand in einem Hot Meal Ofen auf dem Vorflug kein aussergeöhnlicher Umstand gemäss Art. 5 Abs. 3 Fluggast-VO

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) und die Klägerin zu 2.) jeweils 400,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.07.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger jeweils zu 1/12 und die Beklagte zu 5/6; mit Ausnahme der durch die Anrufung des AG Hannover entstandenen Kosten, diese tragen die Kläger jeweils zur Hälfte ganz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet haben.

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