272 C 20/14•Amtsgericht Köln, 2014-05-20, 272 C 20/14
Amtsgericht Köln, 2014-05-20, 272 C 20/14
272 C 20/14Gericht erster Instanz20.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 272 C 20/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-20
Aktenzeichen: 272 C 20/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0520.272C20.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 272
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
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