Amtsgericht Köln, 2014-05-20, 272 C 20/14

272 C 20/14Gericht erster Instanz20.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 272 C 20/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-20

Aktenzeichen: 272 C 20/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0520.272C20.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 272

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

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