Amtsgericht Köln, 2014-06-12, 220 C 76/12

220 C 76/12Gericht erster Instanz12.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 220 C 76/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-12

Aktenzeichen: 220 C 76/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0612.220C76.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 220

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 07.08.2013 (Az. 220 C 76/12) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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