271 C 240/13•Amtsgericht Köln, 2014-06-26, 271 C 240/13
Amtsgericht Köln, 2014-06-26, 271 C 240/13
271 C 240/13Gericht erster Instanz26.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 271 C 240/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-26
Aktenzeichen: 271 C 240/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0626.271C240.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 271
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 965,25 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 105,68 € seit dem 20. August 2010, aus 188,12 € seit dem 7. Januar 2012, aus 243,07 € seit dem 27. Oktober 2012 und aus 428,38 € seit dem 1. Februar 2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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