138 C 165/14•Amtsgericht Köln, 2014-07-22, 138 C 165/14
Amtsgericht Köln, 2014-07-22, 138 C 165/14
138 C 165/14Gericht erster Instanz22.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 138 C 165/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-22
Aktenzeichen: 138 C 165/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0722.138C165.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 138
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.