Amtsgericht Köln, 2014-07-22, 138 C 165/14

138 C 165/14Gericht erster Instanz22.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 165/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-22

Aktenzeichen: 138 C 165/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0722.138C165.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 138

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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