142 C 601/13•Amtsgericht Köln, 2014-08-18, 142 C 601/13
Amtsgericht Köln, 2014-08-18, 142 C 601/13
142 C 601/13Gericht erster Instanz18.08.2014
Regest
Reisevertrag: Zur Passivlegitimation des Schulträgers bei der Buchung von Klassenfahrten.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 601/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-18
Aktenzeichen: 142 C 601/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0818.142C601.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Reisevertrag: Zur Passivlegitimation des Schulträgers bei der Buchung von Klassenfahrten.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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