Amtsgericht Köln, 2014-08-18, 142 C 601/13

142 C 601/13Gericht erster Instanz18.08.2014

Regest

Reisevertrag: Zur Passivlegitimation des Schulträgers bei der Buchung von Klassenfahrten.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 601/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-18

Aktenzeichen: 142 C 601/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0818.142C601.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Reisevertrag: Zur Passivlegitimation des Schulträgers bei der Buchung von Klassenfahrten.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.