Amtsgericht Köln, 2014-08-22, 202 C 62/14

202 C 62/14Gericht erster Instanz22.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 202 C 62/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-22

Aktenzeichen: 202 C 62/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0822.202C62.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 202

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können de Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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