202 C 62/14•Amtsgericht Köln, 2014-08-22, 202 C 62/14
Amtsgericht Köln, 2014-08-22, 202 C 62/14
202 C 62/14Gericht erster Instanz22.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 202 C 62/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 202 C 62/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0822.202C62.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 202
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können de Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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