Amtsgericht Köln, 2014-08-22, 215 C 90/14

215 C 90/14Gericht erster Instanz22.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 215 C 90/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-22

Aktenzeichen: 215 C 90/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0822.215C90.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 215

Tenor

  1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.03.2014 zu TOP 2 über die Jahresgesamt- und –einzelabrechnung 2013 wird, soweit es die Kosten „Betriebskosten: Reinigung Sanitäranlagen Mansarde“ betrifft, für ungültig erklärt.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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