215 C 90/14•Amtsgericht Köln, 2014-08-22, 215 C 90/14
Amtsgericht Köln, 2014-08-22, 215 C 90/14
215 C 90/14Gericht erster Instanz22.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 215 C 90/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 215 C 90/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0822.215C90.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 215
Tenor
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Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.03.2014 zu TOP 2 über die Jahresgesamt- und –einzelabrechnung 2013 wird, soweit es die Kosten „Betriebskosten: Reinigung Sanitäranlagen Mansarde“ betrifft, für ungültig erklärt.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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