273 C 162/13•Amtsgericht Köln, 2014-09-01, 273 C 162/13
Amtsgericht Köln, 2014-09-01, 273 C 162/13
273 C 162/13Gericht erster Instanz01.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 273 C 162/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-01
Aktenzeichen: 273 C 162/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0901.273C162.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 273
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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