Amtsgericht Köln, 2014-09-01, 273 C 162/13

273 C 162/13Gericht erster Instanz01.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 273 C 162/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-01

Aktenzeichen: 273 C 162/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0901.273C162.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 273

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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