217 C 218/13•Amtsgericht Köln, 2014-09-04, 217 C 218/13
Amtsgericht Köln, 2014-09-04, 217 C 218/13
217 C 218/13Gericht erster Instanz04.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 217 C 218/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-04
Aktenzeichen: 217 C 218/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0904.217C218.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 217
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin; die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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