283 M 7242/14•Amtsgericht Köln, 2014-09-16, 283 M 7242/14
Amtsgericht Köln, 2014-09-16, 283 M 7242/14
283 M 7242/14Gericht erster Instanz16.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 283 M 7242/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-16
Aktenzeichen: 283 M 7242/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0916.283M7242.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 283
Tenor
Auf die Erinnerung des Gläubigers vom 8.08.2014 wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 4.06.2014 (dort Seite 9) bezüglich des Anspruchs B gegen das JobCenter Köln wie folgt gefasst:
„Gepfändet wird der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld II sowie der Anspruch auf Herausgabe von Kopien des jeweils gültigen Leistungsbescheides durch den Drittschuldner an den Gläubigervertreter.“
Die Kosten der Erinnerung hat der Schuldner zu tragen.
Der Streitwert wird auf 2.406,07 EUR festgesetzt.
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