261 C 110/14•Amtsgericht Köln, 2014-10-01, 261 C 110/14
Amtsgericht Köln, 2014-10-01, 261 C 110/14
261 C 110/14Gericht erster Instanz01.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 110/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-01
Aktenzeichen: 261 C 110/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:1001.261C110.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 261
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 547,45 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.10.2013 nebst außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 147,56 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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