Amtsgericht Köln, 2014-10-01, 261 C 110/14

261 C 110/14Gericht erster Instanz01.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 110/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-01

Aktenzeichen: 261 C 110/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:1001.261C110.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 547,45 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.10.2013 nebst außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 147,56 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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