211 C 446/13•Amtsgericht Köln, 2014-10-07, 211 C 446/13
Amtsgericht Köln, 2014-10-07, 211 C 446/13
211 C 446/13Gericht erster Instanz07.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 211 C 446/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-07
Aktenzeichen: 211 C 446/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:1007.211C446.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 211
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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