Amtsgericht Köln, 2014-10-07, 211 C 446/13

211 C 446/13Gericht erster Instanz07.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 211 C 446/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-07

Aktenzeichen: 211 C 446/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:1007.211C446.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 211

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.