125 C 75/14•Amtsgericht Köln, 2014-10-20, 125 C 75/14
Amtsgericht Köln, 2014-10-20, 125 C 75/14
125 C 75/14Gericht erster Instanz20.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 125 C 75/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-20
Aktenzeichen: 125 C 75/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:1020.125C75.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.125
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem
- Februar 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 95 % und der Beklagte zu 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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