Amtsgericht Köln, 2014-10-20, 125 C 75/14

125 C 75/14Gericht erster Instanz20.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 75/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-20

Aktenzeichen: 125 C 75/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:1020.125C75.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.125

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem

  1. Februar 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 95 % und der Beklagte zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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