Amtsgericht Köln, 2014-12-17, 125 C 645/14

125 C 645/14Gericht erster Instanz17.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 645/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-17

Aktenzeichen: 125 C 645/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:1217.125C645.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 125

Tenor

1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 155,50 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. November 2013 zu zahlen.

2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6.

4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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