Amtsgericht Köln, 2015-01-08, 711 Ds 82/14

711 Ds 82/14Gericht erster Instanz08.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 711 Ds 82/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-08

Aktenzeichen: 711 Ds 82/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0108.711DS82.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 711

Tenor

Der Angeklagte wird fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldtrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,- Euro verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens.

Gegen den Angeklagten wird ein Fahrverbot von 3 Monaten erhängt, welches durch die Zeit der Sicherstellung und vorläufige Entziehung des Führerscheins abgegolten ist.

Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Sicherstellung seines Führerscheins und der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.

316 Abs. 1, 2 StGB

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