711 Ds 82/14•Amtsgericht Köln, 2015-01-08, 711 Ds 82/14
Amtsgericht Köln, 2015-01-08, 711 Ds 82/14
711 Ds 82/14Gericht erster Instanz08.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 711 Ds 82/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-08
Aktenzeichen: 711 Ds 82/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0108.711DS82.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 711
Tenor
Der Angeklagte wird fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldtrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,- Euro verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
Gegen den Angeklagten wird ein Fahrverbot von 3 Monaten erhängt, welches durch die Zeit der Sicherstellung und vorläufige Entziehung des Führerscheins abgegolten ist.
Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Sicherstellung seines Führerscheins und der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
316 Abs. 1, 2 StGB
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