272 C 204/13•Amtsgericht Köln, 2015-01-13, 272 C 204/13
Amtsgericht Köln, 2015-01-13, 272 C 204/13
272 C 204/13Gericht erster Instanz13.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 272 C 204/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-13
Aktenzeichen: 272 C 204/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0113.272C204.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 272
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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