Amtsgericht Köln, 2015-01-14, 301 F 14/14

301 F 14/14Gericht erster Instanz14.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 301 F 14/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-14

Aktenzeichen: 301 F 14/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0114.301F14.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 301

Tenor

  1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 414 Bahaar-Azadi-Goldmünzen zu übergeben.

  2. Dem Antragsgegner wird eine Frist zur Erfüllung der unter Ziffer 1. tenorierten Verpflichtung binnen drei Wochen ab Rechtskraft dieser Entscheidung gesetzt.

  3. Für den Fall, dass die Verpflichtung nicht fristgemäß erfüllt wird, wird der Antragsgegner verpflichtet, statt der unter Ziffer 1. tenorierten Leistung 94.338,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der der Europäischen Zentralbank seit dem 15.10.2013 an die Antragstellerin zu zahlen.

  4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

  5. Der Verfahrenswert wird auf 94.338,18 Euro festgesetzt.

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