74 IK 5/10•Amtsgericht Köln, 2015-01-15, 74 IK 5/10
Amtsgericht Köln, 2015-01-15, 74 IK 5/10
74 IK 5/10Gericht erster Instanz15.01.2015
Regest
Die Vermutung, dass die vom Schuldner ausgeübte Erwerbstätigkeit einschließlich des hierfür gezahlten Gehalts angemessen ist, gilt dann nicht, wenn die Tätigkeit in einem familiengeführten Betrieb ausgeübt wird: Denn die dieser Vermutung zugrundeliegende Annahme, dass die Beschäftigung und die hierfür vereinbarte Entlohnung unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes frei ausgehandelt worden sind, gilt im Rahmen von Arbeitsverhältnissen unter Ehepartnern oder Verwandten nicht oder allenfalls eingeschränkt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 74 IK 5/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-15
Aktenzeichen: 74 IK 5/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0115.74IK5.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 74
Normen: §§ 296 Abs. 1 S.1, 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Leitsätze
Die Vermutung, dass die vom Schuldner ausgeübte Erwerbstätigkeit einschließlich des hierfür gezahlten Gehalts angemessen ist, gilt dann nicht, wenn die Tätigkeit in einem familiengeführten Betrieb ausgeübt wird: Denn die dieser Vermutung zugrundeliegende Annahme, dass die Beschäftigung und die hierfür vereinbarte Entlohnung unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes frei ausgehandelt worden sind, gilt im Rahmen von Arbeitsverhältnissen unter Ehepartnern oder Verwandten nicht oder allenfalls eingeschränkt.
Tenor
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