Amtsgericht Köln, 2015-01-15, 74 IK 5/10

74 IK 5/10Gericht erster Instanz15.01.2015

Regest

Die Vermutung, dass die vom Schuldner ausgeübte Erwerbstätigkeit einschließlich des hierfür gezahlten Gehalts angemessen ist, gilt dann nicht, wenn die Tätigkeit in einem familiengeführten Betrieb ausgeübt wird: Denn die dieser Vermutung zugrundeliegende Annahme, dass die Beschäftigung und die hierfür vereinbarte Entlohnung unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes frei ausgehandelt worden sind, gilt im Rahmen von Arbeitsverhältnissen unter Ehepartnern oder Verwandten nicht oder allenfalls eingeschränkt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 74 IK 5/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-15

Aktenzeichen: 74 IK 5/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0115.74IK5.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 74

Normen: §§ 296 Abs. 1 S.1, 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Leitsätze

Die Vermutung, dass die vom Schuldner ausgeübte Erwerbstätigkeit einschließlich des hierfür gezahlten Gehalts angemessen ist, gilt dann nicht, wenn die Tätigkeit in einem familiengeführten Betrieb ausgeübt wird: Denn die dieser Vermutung zugrundeliegende Annahme, dass die Beschäftigung und die hierfür vereinbarte Entlohnung unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes frei ausgehandelt worden sind, gilt im Rahmen von Arbeitsverhältnissen unter Ehepartnern oder Verwandten nicht oder allenfalls eingeschränkt.

Tenor

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