Amtsgericht Köln, 2015-01-19, 113 C 362/13

113 C 362/13Gericht erster Instanz19.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 362/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-19

Aktenzeichen: 113 C 362/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0119.113C362.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 113

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien wie folgt:

Die Kosten des Mahnverfahrens tragen die Beklagte zu 60 %, die Klägerin zu 40 %; die Kosten des streitigen Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.