113 C 362/13•Amtsgericht Köln, 2015-01-19, 113 C 362/13
Amtsgericht Köln, 2015-01-19, 113 C 362/13
113 C 362/13Gericht erster Instanz19.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 113 C 362/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-19
Aktenzeichen: 113 C 362/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0119.113C362.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 113
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien wie folgt:
Die Kosten des Mahnverfahrens tragen die Beklagte zu 60 %, die Klägerin zu 40 %; die Kosten des streitigen Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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