211 C 315/14•Amtsgericht Köln, 2015-01-20, 211 C 315/14
Amtsgericht Köln, 2015-01-20, 211 C 315/14
211 C 315/14Gericht erster Instanz20.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 211 C 315/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-20
Aktenzeichen: 211 C 315/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0120.211C315.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 211
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, den im Badezimmer der im Erdgeschoss rechts des Hauses G.-straße 00 in 00000 Köln gelegenen Wohnung vorhandenen Schwarzschimmel im Wandbereich durch geeignete bauliche Maßnahmen zu beseitigen.
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Es wird festgestellt, dass die Kläger ab Dezember 2013 zur Minderung der Miete wegen der vorbezeichneten Mängel in Höhe von 10 %, ausgehend von der Bruttomiete, berechtigt sind.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,- € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 1.200,- € leisten.
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