Amtsgericht Köln, 2015-02-19, 148 C 31/14

148 C 31/14Gericht erster Instanz19.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 148 C 31/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-19

Aktenzeichen: 148 C 31/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0219.148C31.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 148

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.

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