Amtsgericht Köln, 2015-02-23, 142 C 633/13

142 C 633/13Gericht erster Instanz23.02.2015

Regest

Bereicherungsrechtlicher Ausgleich bei Abschluss eines Stromversorgungsvertrages unter Angabe des falschen Stromzählers.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 633/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-23

Aktenzeichen: 142 C 633/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0223.142C633.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Bereicherungsrechtlicher Ausgleich bei Abschluss eines Stromversorgungsvertrages unter Angabe des falschen Stromzählers.

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin 886,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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