119 C 521/14•Amtsgericht Köln, 2015-02-25, 119 C 521/14
Amtsgericht Köln, 2015-02-25, 119 C 521/14
119 C 521/14Gericht erster Instanz25.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 119 C 521/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-25
Aktenzeichen: 119 C 521/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0225.119C521.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 119
Tenor
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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