Amtsgericht Köln, 2015-02-25, 119 C 521/14

119 C 521/14Gericht erster Instanz25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 521/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-25

Aktenzeichen: 119 C 521/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0225.119C521.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 119

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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